Direktkredite

Deshalb brauchen wir Direktkredite…

Bankkredite machen abhängig von der Zinsentwicklung und sie werden nur gewährt, wenn auch Eigenkapital aufgebracht wird. Direktkredite sind Kredite von Privatpersonen, die unser Projekt unterstützen wollen. Sie stellen eine soziale, solidarische, nachhaltige und regionale Geldanlage dar. Mit dem Mietshäuser Syndikat haben wir einen starken Partner, unter dessen Dach seit Anfang der 1990er Jahre über 190 gut funktionierende Wohnprojekte entstanden sind. Für den Kauf und grundlegenden Umbau unseres Hauses haben schon viele Menschen ihr Geld bei uns investiert. So haben sie ermöglicht, dass unsere Mieten auf erträglichem Niveau bleiben. Direktkredite bieten Einzelpersonen und Gruppierungen die Möglichkeit, ihr Geld sinnvoll und nachhaltig direkt bei unserem Projekt zu parken und Zinsen abwerfen zu lassen. Dafür wird zwischen den Kreditgeber*innen und dem Hausprojekt ein Kreditvertrag mit klaren Konditionen abgeschlossen.

So können Sie/kannst Du uns unterstützen

Anstatt eure Ersparnisse einer herkömmlichen Bank zur freien Verfügung zu stellen, können Sie/kannst Du eine beliebige Summe bei der F13 Turley GmbH anlegen. Dabei wird ein individueller Kreditvertrag abgeschlossen. Die Kriterien zur Kreditvergabe durch die Kreditgeber*innen sind durch Vereinbarung mit der GmbH frei festlegbar.

Sie bestimmen/Du bestimmst also selbst über: die Höhe des geliehenen Betrages (min. 500€), die Laufzeit des Vertrages bzw. die Kündigungsfrist, sowie die Zinsen (0% – 2%).

Gerne besprechen wir Ihr/dein Interesse in einem persönlichen Gespräch und freuen uns über eine E-Mail an: kontakt@13hafreiheit.de

 

Direktkredite sind Nachrangdarlehen…

…mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel.

Im Folgenden möchten wir dazu Informationen geben, die bei einer Vergabe eines Direktkredits beachtet werden sollten. Mittlerweile können wir hinzufügen: unser Haus besteht seit 10 Jahren, die Renovierungsarbeiten sind abgeschlossen und unsere Finanzierungsplanung passt auch in der gelebten Praxis. Das bedeutet, dass ein Direktkredit mit weniger Risiko für Investor*innen einher geht, als in der Entstehungsphase des Wohnprojekts.

Zurück zur Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen):

Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber*innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer*in (Haus-GmbH oder Mietshäuser Syndikat GmbH) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber*innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer*in (Haus-GmbH oder Mietshäuser Syndikat GmbH) gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber*innen. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann insofern von der F13 Turley GmbH nicht garantiert werden, das heißt, es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch. Der/die Darlehensgeber*in ist sich bewusst, dass er/sie durch diese Vereinbarung als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung in Höhe der Darlehenssumme sowie der Zinsen mitträgt und das Risiko eines Totalverlustes möglich ist.

*Rechtlicher Hinweis…

…gemäß § 32 Absatz 10 (Übergangsvorschriften): nach dem Vermögensanlagengesetz bietet die F13 Turley GmbH seit dem 1.1.2016 verschiedene neue Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Im Rahmen der neuen Vermögensanlage werden von der F13 Turley GmbH innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 Euro angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

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